Sie vereinbaren einen Termin zur Erstuntersuchung in unserer Praxis, für den wir uns viel Zeit für Sie nehmen. Wir senden Ihnen unseren Begrüßungsbrief mit Terminbestätigung, einen Anamnesebogen, den Sie zuhause ausfüllen können, bei Bedarf eine Wegbeschreibung und weitere Informationen über unsere Praxis zu.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Röntgenbilder zumindest aus den letzten 2 Jahren, ggf. auch Bilder älteren Datums mit. Auf Wunsch fordern wir diese auch für Sie bei Ihrem Vorbehandler an.
Die Behandlung beginnt mit einer umfassenden Untersuchung, der anschließenden Erläuterung der Befunde
und Therapiemöglichkeiten sowie der gemeinsamen Festlegung eines Therapieplanes zur optimalen Mundsanierung.
Aus unserer Überzeugung kommen dafür nur Behandlungsverfahren in Frage, die Ihre Zahngesundheit optimal sichern
können - und für Sie (als Patientin oder Patient) möglichst schonend sind. Moderne zahnmedizinische Verfahren,
die sanfter wirken und Ihre Zähne deutlich länger gesund erhalten können, werden durch die gesetzliche Versicherung
allerdings nur in wenigen Fällen komplett abgedeckt. Daher werden wir hier auch über mögliche Eigenanteile sprechen.
Abschließend terminieren wir die bei Ihnen geplanten Behandlung bei dem oder den für Sie richtigen Therapeuten in unserer Praxis
Wir legen bei Ihrer Behandlung höchste Qualitätsstandards zugrunde, denn eine nachhaltige Zahnbehandlung sichert Ihnen gute Zähne für die Zukunft.
Ganzheitliche Zahnheilkunde mit modernsten Verfahren
Viele Patienten warten manchmal lange Zeit auf einen Termin bei uns. Daher ist es ärgerlich, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden. Sollten Sie einmal an Ihrem vereinbarten Termin verhindert sein, informieren Sie uns bitte mindestens 2 Werktage vorher. Dann können wir uns in der ursprünglich für Sie reservierten Zeit einem anderen Patienten widmen. Sollten Sie Ihren Termin weniger als 48 Stunden vorher verschieben oder ohne Ankündigung nicht zum Termin erscheinen, stellen wir Ihnen lt. §611 und § 615 BGB das uns dadurch entgangene Honorar, mindestens aber 180 € pro zahnärztlicher Behandlungsstunde und 60 € je Prophylaxestunde, in Rechnung.